Mögliche Änderungen in der Pflegeversicherung ab Juli 2023

Mögliche Änderungen in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023
Energiepreispauschale

Die Bundesregierung hat mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300,00 € brutto beschlossen.