News

Neun-Euro-Ticket

Zuschüsse des Arbeitgebers
Gemäß § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuschüsse des Arbeitgebers für Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerfrei, wenn diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Das Gleiche gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Steuerfreiheit ist allerdings auf die tatsächliche Höhe der Aufwendungen beschränkt.

Sonderregelung für das Neun-Euro-Ticket
Bezüglich der Beschränkung der Steuerfreiheit auf die tatsächliche Höhe der Aufwendungen stellt das Bundesfinanzministerium (BMF) im Schrei-ben vom 30.5.2022 (Az. IV C 5, S 2351/19/10002 :007) auf die Jahresbetrachtung ab. Die Finanzverwaltung beanstandet es nicht, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel für die Monate Juni, Juli und August 2022 übersteigen, soweit die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen. Soweit bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt höhere Zuschüsse gezahlt werden, als der Arbeitnehmer Aufwendungen hatte, ist der Differenzbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.

Stand: 8.6.2022

weitere Beiträge

Bewirtungsbeleg mit Kleingeld

Mögliche Änderungen in der Pflegeversicherung ab Juli 2023

Mögliche Änderungen in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023
heater repair hand on white wall

Energiepreispauschale

Die Bundesregierung hat mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300,00 € brutto beschlossen.
Mindestlohn

Mindestlohnerhöhungen 2022

Zum 1.7.2022 steigen die gesetzlichen Mindestlöhne bereits zum zweiten Mal von € 9,82 auf € 10,45.